Geschäftsbedingungen

Pfadfinderheim am Limes

Das Pfadfinderheim des Deutschen Pfadfinderbundes Taunusstein e. V. steht primär allen Gruppen des Deutschen Pfadfinderbundes (DPB) nach Vereinbarung zur Verfügung. Darüber hinaus wird es anderen Jugendgruppen sowie Privatpersonen zur befristeten Benutzung überlassen.

1. Buchung

  • Nach Vereinbarung des Nutzungstermins, der Zusendung des vollständig ausgefüllten Nutzungsvertrags mit der Nennung einer voll geschäftsfähigen, verantwortlichen Person, erfolgt die schriftliche Buchungszusage. Damit kommt ein Nutzungsvertrag zustande, dessen Bestandteil diese Geschäftsbedingungen und die Heimordnung sind.
  • Geschäftsbedingungen, Heimordnung, Buchungszusage und ggf. deren Beilagen sind die geschäftliche Grundlage des Nutzungsvertrags zwischen der verantwortlichen Person und dem „DPB Taunusstein e.V.“. Die aktuellen Benutzungshinweise im Haus sind verbindlich.
  • Erscheint eine Gruppe nicht oder storniert sie die Buchung nicht rechtzeitig schriftlich, so werden 50 % des Nutzungsentgeltes in Rechnung gestellt. Eine dreiwöchige Stornierungsfrist vor Belegungsbeginn gilt als vereinbart.

2. Kosten

  • Das im Nutzungsvertrag festgelegte Entgelt ist rechtzeitig auf das Vereinskonto zu überweisen. Entscheidend ist das Eingangsdatum auf dem Vereinskonto. Eine Nichteinhaltung der vorgegebenen Frist hat automatisch eine Annullierung des Nutzungsvertrags zur Folge.
  • Als Berechnungsgrundlage für die Festlegung des Nutzungsentgelts dient die aktuelle Jahrespreisliste. Bei einer jahresübergreifenden Nutzung gilt die Preisliste, die zu Beginn der Nutzung gültig ist.

3. Kaution

  • Die vereinbarte Kaution ist bis zum vereinbarten Zeitpunkt auf das im Nutzungsvertrag angegebene Vereinskonto zu überweisen. Zinsen werden nicht gewährt.
  • Der nicht fristgerechte Eingang der Kaution hat automatisch die Annullierung des Nutzungsvertrages zur Folge.
  • Bei nicht beanstandeter Abnahme des Heimes erfolgt die Rückerstattung der Kaution durch Überweisung auf ein anzugebendes Konto.

4. Gerichtsstand

  • Gerichtsstand ist das Amtsgericht Bad Schwalbach.

Diese Geschäftsbedingungen wurden von der Mitgliederversammlung des „DPB Taunusstein e.V.“ am 19.11.2004 beschlossen.

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Pfadfinderheim am Limes
DPB Taunusstein